Forderung 1: Für eine kritische Universität und mehr Mitbestimmung der Studierenden an der Ausgestaltung des Bildungsangebots
Angebote ausgehend von studentischer Aktivität wie beispielsweise Seminare aber auch freiwillige wissenschaftliche Arbeiten sollen in einem größeren und einfacheren Rahmen möglich gemacht werden (mit KP). Das Prinzip des „learning contract“ soll ausgebaut bzw. vereinfacht werden. Das heisst, keine Einschränkung der Anzahl der „learning contracts“ sowie die Ausdehnung des Zeitfensters des Vertragsabschlusses auf das gesamte Semester. Die Regenz und das Rektorat bzw. der Universitätsrat sollte eine Entwicklung zur Förderung studentischer Aktivität gutheißen und konkret fördern und diese auch im Vorlesungsverzeichnis als solche kennzeichnen.
Durch Präsenzkontrollen wird eine aktive Teilnahme aller Beteiligten gehemmt, da suggeriert wird, dass eine physische Präsenz ausreichend sei. Die zuständigen Instanzen, insbesondere in der philosophisch-historischen Fakultät, werden aufgefordert, die bestehende Ordnung zu überdenken und nach einem freiheitlicheren Prinzip zu gestalten (ergo keine Präsenzkontrollen). Zusätzlich sollen zu Beginn einer Veranstaltung eine sinnvolle Form des Leistungsnachweises von den Dozierenden in Zusammenarbeit mit den Studierenden festgelegt werden. Ob es Sinn macht Module anzubieten, sollte in den einzelnen Fällen überdacht werden und in Rücksprache mit den Studierenden des Faches weitergeführt oder abgeschafft werden. Ausserdem hemmt die Modularisierung in einigen Fällen auch die Mobilität unter den Universitäten.
Die Ordnung über die Präsenzkontrollen und der Modularisierung der einzelnen Fächer unterliegt den Fakultäten, wobei sie vom Universitätsrat genehmigt werden muss.
Eine angemessene Betreuung in einem Seminar ist nur dann möglich, wenn die Zahl der Studierenden proportional zu den DozentInnen sich in einem Feld von ungefähr 25:1 bewegt. Alles andere ist eine Massenveranstaltung. Die Institute sowie Fakultäten werden aufgefordert, sich für das Berufungsverfahren einzusetzen und (wenn in diesem Sinne nötig) mehr Professuren bzw. Dozentenstellen zu fordern. Von der Planungskommission bzw. dem Rektorat sowie dem Universitätsrat (in seiner Exekutivfunktion sowie seiner Planungsfunktion) wird gefordert sich (auch) anhand der jeweiligen Studierendenzahl in dieser Frage zu orientieren. Bisherig wurde die Planung der Gewichtung der Fakultäten/Institute unter anderem anhand von wirtschaftlichen, standortstheoretischen sowie der „Frage nach dem Sparpotential“ durchgeführt. Die Universität ist jedoch auch nach den Maßstäben der Interessen der Studierenden auszurichten!
Dies ist schwer machbar, da der Universitätsrat das „oberste Entscheidungs- und Aufsichtsorgan der Universität“ ist und ausschließlich aus Mitgliedern aus „Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik, welche nicht der Universität angehören“ zusammengesetzt. Momentan sind 11 Mitglieder im Universitätsrat, 4 sind der Politik zuzuschreiben, 4 der Wirtschaft (Spitalwesen, Beratung Life Science, Unternehmer sowie Verwaltungsrat versch. Unternehmen), 2 als „Head of Pharma Research“ zweier multinationaler Unternehmen (auch Wirtschaft) und 1 Mitglied, welches man dem Feld der Wissenschaft zugehörig erklären kann. Gesetzeswidrig ist außerdem die Zusammensetzung des Rates: 2 Frauen, 9 Männer. Momentan ist der Bereich der Kultur nicht vertreten.
Verweis auf Forderung 3 Organigramm mit Gesetzesartikel und Hinweis auf Geschlechtergleichheit
Forderung 4: Soziale Hintergründe und finanzielle Verhältnisse sollen kein Grund sein, nicht studieren zu können.
Wir beziehen uns auf Artikel 26 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,“ 1948 von der UNO verabschiedet: „[...]der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.“ Auch im Schweizerischen Bundesgesetz werden keine Selektionsvorgaben ausser den persönlichen Fähigkeiten erlaubt: „Geeignet für eine Ausbildung ist, wer die Aufnahme- und die Promotionsbestimmungen der Ausbildungsstätte erfüllt.“ Deshalb fordern wir eine Abschaffung der Studiengebühren, da diese eine Selektion nach finanziellen Kriterien darstellt. Für Studierende aus finanziell schwachen Verhältnissen ist es tatsächlich ein Problem, die jährlichen Gebühren von ca. 1’400 CHF aufzubringen. Da ein progressives Gebührensystem für die Universität undenkbar wäre, schlagen wir vor, die Kluft der finanziellen Hintergründe die zwischen den Studierenden herrscht, durch eine Abschaffung eben dieser Gebühren zu schmälern. Gemäss des Jahresberichts 2008 der Universität Basel entsprechen die Einnahmen durch Studiengebühren à 1’400 CHF auf 11’360 CHF Studierende rund 2’9% des Gesamtbudgets von rund 538 Mio. CHF. Auch eine Erhöhung der Studiengebühren würde diesen Prozentsatz nur marginal vergrössern, stellt jedoch für viele Studierende eine weitere Präkarisierung ihrer ökonomischen Situation dar.
Darlehen vs. Stipendien bzw Ausbau Stipendien
Statut der Universität Basel, 12. Dezember 2007, S.7 und 10 sowie „Universitätsgesetz“, 8. November 1995, S.3
Statut der Universität Basel, 12. Dezember 2007, S.10
„Universitätsgesetz“, 8. November 1995, S.1 und 3
„Die Universität Basel 2005 – 2008, Bericht und Antrag des Universitätsrats an die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Leistungsvereinbarung 2005 – 2008, 6. April 2004, Anhang 2
„Universitätsgesetz“, 8. November 1995, S.1
„Universitätsgesetz“, 8. November 1995, S.2
www.unibas.ch
„Universitätsgesetz“, 8. November 1995, S.2 oben
SR 416.0 Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz), 3. Abschnitt, Artikel 6